Rechnung Direkt

Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen und neue Regeln

· Carsten Behrens

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt Ihnen, Rechnungen ganz ohne Umsatzsteuer zu schreiben. Zum 1. Januar 2025 wurde sie grundlegend reformiert — viele ältere Ratgeber sind deshalb falsch. Hier steht, was heute gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sind Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Beide Grenzen sind Nettowerte.
  • Ihre Umsätze sind umsatzsteuerfrei: kein Steuerausweis, keine Voranmeldung, in der Regel keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
  • Dafür gibt es keinen Vorsteuerabzug — die 19 % auf eigene Einkäufe sind echte Kosten.
  • Die 100.000-€-Grenze wirkt sofort: Der Umsatz, der sie überschreitet, ist bereits voll steuerpflichtig — nicht erst das Folgejahr.
  • Auf jede Rechnung gehört ein Hinweis auf § 19 UStG, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Selbstständige prüft ihre Umsätze mit Taschenrechner und Unterlagen am Schreibtisch

Die Umsatzgrenzen: 25.000 € und 100.000 €

Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen (§ 19 Abs. 1 UStG):

GrenzeBetragWirkung beim Überschreiten
Vorjahresumsatzhöchstens 25.000 €regelbesteuert ab 1. Januar des Folgejahres
Laufendes Kalenderjahrhöchstens 100.000 €regelbesteuert sofort, ab diesem Umsatz

Drei Punkte, die häufig falsch wiedergegeben werden:

  1. Netto statt brutto. Die alten Grenzen (22.000 € / 50.000 €) waren Bruttowerte, die neuen sind Nettowerte.
  2. Keine Prognose mehr. Es zählen nur noch tatsächliche Umsätze, keine Schätzung zu Jahresbeginn.
  3. Die 100.000-€-Grenze wirkt in Echtzeit, nicht erst am Jahresende.

Grenze überschritten — was passiert?

Vorjahresgrenze (25.000 €): Lag Ihr Umsatz im abgelaufenen Jahr darüber, sind Sie ab dem 1. Januar regelbesteuert. Das laufende Jahr bleibt unberührt.

Laufende Grenze (100.000 €): Die Regelung endet sofort — schon mit genau dem Umsatz, der die Grenze reißt. Beispiel: Sie stehen bei 99.000 € und stellen eine Rechnung über 5.000 €. Diese Rechnung ist bereits in voller Höhe umsatzsteuerpflichtig, alle weiteren ebenso. Die bisherigen 99.000 € bleiben steuerfrei — rückwirkend ändert sich nichts.

Euro-Scheine, Münzen und Taschenrechner auf einem Schreibtisch
Gezählt wird der tatsächliche Netto-Umsatz — eine Prognose zu Jahresbeginn gibt es seit 2025 nicht mehr.

Was auf die Rechnung gehört

Kleinunternehmer dürfen eine vereinfachte Rechnung stellen (§ 34a UStDV). Pflicht sind im Kern: Name und Anschrift beider Seiten, Ihre Steuernummer (oder USt-IdNr.), das Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung, der Gesamtbetrag — und der Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel:

  • „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • „Steuerfreier Umsatz nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).“

Weisen Sie niemals einen Steuersatz oder Steuerbetrag aus — auch nicht „0 %“. Sonst schulden Sie die ausgewiesene Steuer dem Finanzamt. Alle Angaben im Detail: Rechnung als Kleinunternehmer: Was gehört hinein?

Kleinunternehmer-Rechnung mit korrektem § 19-Hinweis erstellen — kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser.

Rechnung erstellen

Lohnt sich die Regelung für Sie?

Die Regelung ist keine Pflicht — Sie können auf sie verzichten. Als Faustregel:

Kleinunternehmer bleiben, wenn …Verzichten, wenn …
Ihre Kunden überwiegend Privatpersonen sindIhre Kunden überwiegend Unternehmen sind
Sie wenig investieren müssenSie hohe Anfangsinvestitionen haben
Sie nebenberuflich oder klein startenSie die 25.000 € ohnehin bald überschreiten

Zwei Punkte vor der Entscheidung: Der Verzicht bindet Sie für mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung (§ 19 Abs. 3 UStG). Und wer später aus der Regelung herauswächst, muss Privatkunden real bis zu 19 % mehr berechnen — oder die eigene Marge schrumpft.

Hand nimmt Euro-Scheine aus einer Geldbörse
Ohne Umsatzsteuer können Sie Privatkunden günstigere Preise anbieten — dafür entfällt der Vorsteuerabzug.

Häufige Fragen

Zählen die Grenzen netto oder brutto?

Netto. Das ist seit 2025 neu — die alten Grenzen von 22.000 € und 50.000 € waren Bruttowerte.

Was gilt im Gründungsjahr?

Ohne Vorjahresumsatz gilt die 25.000-€-Grenze für das laufende Gründungsjahr; die frühere Hochrechnung auf zwölf Monate ist abgeschafft. Überschreiten Sie die Grenze, endet die Regelung sofort mit dem überschreitenden Umsatz. Ein Antrag ist nicht nötig: Wer im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht ausdrücklich verzichtet, startet als Kleinunternehmer.

Muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

In der Regel nicht mehr: Seit dem Besteuerungszeitraum 2024 sind Kleinunternehmer von der Jahreserklärung befreit, sofern das Finanzamt sie nicht anfordert oder Sonderfälle wie Reverse-Charge-Leistungen vorliegen.

Ist Kleinunternehmer dasselbe wie Kleingewerbe?

Nein. „Kleingewerbe“ stammt aus dem Gewerberecht und hat mit § 19 UStG nichts zu tun. Freiberufler betreiben nie ein Kleingewerbe, können aber selbstverständlich Kleinunternehmer sein.

Was ist, wenn ich versehentlich Umsatzsteuer ausweise?

Dann schulden Sie die ausgewiesene Steuer grundsätzlich dem Finanzamt (§ 14c UStG) — die Rechnung sollte berichtigt werden. Gegenüber Privatkunden entsteht nach Auffassung der Finanzverwaltung seit 2025 keine Steuerschuld mehr; sauberer ist es, den Fall gar nicht erst entstehen zu lassen.

Muss ich E-Rechnungen schreiben?

Nein, Kleinunternehmer sind dauerhaft davon befreit — Papier oder PDF bleiben erlaubt. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) seit 2025 allerdings; ein E-Mail-Postfach genügt dafür.

Gilt die Befreiung auch im EU-Ausland?

Seit 2025 gibt es eine EU-Kleinunternehmerregelung (§ 19a UStG) mit eigener Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern. Wer nur in Deutschland verkauft, braucht sie nicht.

Welche Steuern zahle ich trotzdem?

§ 19 UStG betrifft nur die Umsatzsteuer. Unverändert gelten die Einkommensteuer auf Ihren Gewinn (Anlage EÜR) und bei Gewerbebetrieben die Gewerbesteuer — dank Freibetrag zahlen die meisten Kleinunternehmer hier aber nichts. Rechnungen müssen Sie außerdem acht Jahre aufbewahren.

Direkt loslegen: Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis erstellen — der Generator ist genau für diesen Fall gebaut.

Rechnung erstellen

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob eine Regelung auf Ihren Fall zutrifft, klären Sie bitte mit einer steuerberatenden Person. Haftungsausschluss.